Baufinanzierung mit einer Restschuldbefreiung

Ist eine Baufinanzierung mit einer Restschuldbefreiung möglich?
 

Sie haben aktuell nach der Privatinsolvenz vom Amtsgericht die Restschuldbefreiung erteilt bekommen?
 

Oder die Restschuldbefreiung wird bei Ihnen innerhalb der nächsten Zeit gelöscht?
 

Bei folgenden Kriterien ist generell eine Baufinanzierung mit einer Restschuldbefreiung prüfbar:

- Die Restschuldbefreiung wurde vom Amtsgericht erteilt.

- Sie sind entweder Arbeiter, Angestellter, Selbständiger, Freiberufler oder Rentner, Pensionär. 

- Ihr Objekt wird überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt.

- Bei einer Gewerblichen Immobilie kommt es bei einer Baufinanzierung mit Restschuldbefreiung im Einzelfall darauf an.
 

Eine Baufinanzierung mit einer Restschuldbefreiung ist auch möglich für einen Kauf einer Immobilie.
 

Bei einem Kauf wäre hier dann ein Darlehen bis 70% vom Verkehrswert möglich.

Beispiel: Bei einem Verkehrswert von EUR 500.000 ist eine Baufinanzierung mit einer Restschuldbefreiung bis EUR 350.000 (=70%) möglich.
 

Haben Sie oder Ihr Partner kein Eigenkapital für den restlichen Kaufpreis und die Kaufpreisnebenkosten kann man diesen Darlehensteil prüfen auf einem lastenfreien Zusatzobjekt innerhalb Ihrer Familie abzusichern im Bereich der Baufinanzierung mit Restschuldbefreiung.
 

Oder beispielsweise bei einer anstehenden Umschuldung eines Baufinanzierungsdarlehens des Ehepartners der keine Restschuldbefreiung hat aber aus anderen Gründen kein Baufinanzierungsdarlehen bekommt.
 

Auch ist eine Baufinanzierung mit einer Restschuldbefreiung eine Kapitalbeschaffung prüfbar.
 

Besitzen sie beispielsweise eine Immobilie mit einem Verkehrswert von EUR 700.000 (oder der Ehepartner) dann ist auch ein Nachrangdarlehen von beispielsweise von EUR 100.000 möglich wenn im Grundbuch ein fremder Bankpartner im Vorrang mit beispielsweisen EUR 300.000 eingetragen ist.
 

Sie haben eine Immobilie und benötigen einen Modernisierungskredit für die Baufinanzierung bei einer Restschuldbefreiung?

Eine Baufinanzierung mit Restschulbefreiung können Sie auch verwenden für eine Modernisierung energetische Maßnahmen ab EUR 50.000.

 

Zusammengefasst ist bei einer Baufinanzierung mit einer Restschuldbefreiung immer noch einiges finanzierbar.
 

Jede Konstellation ist eben unterschiedlich.

Am einfachsten ist es Sie sprechen uns einfach kurz an und teilen uns den aktuellen Sachverhalt für Ihre Baufinanzierung mit einer Restschuldbefreiung mit.

Aktuelles März 2023:
Die SCHUFA teilt in der Pressemitteilung vom 28.03.2023 mit dass man die Restschuldbefreiung bereits nach 6 Monaten löscht.
Hier der Link dazu:
https://www.schufa.de/ueber-uns/presse/pressemitteilungen/schufa-loescht-restschuldbefreiung-sechs-monaten/

Termine sind jederzeit möglich, auch am Wochenende. Wir helfen Ihnen deutschlandweit!

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