Umschuldung bei Eidesstattlicher Versicherung

Sind Sie Immobilieneigentümer und haben die eidesstattliche Versicherung aufgrund eines gekündigten Baufinanzierungsdarlehens abgegeben?
 

Sind Sie Angestellter, Arbeiter, Rentner und haben eine eigengenützte Immobilie?

Haben Sie die eidestattliche Versicherung - den früheren Offenbarungseid - abgegeben?  

 

=> Wenn Sie die Fragen mit "Ja" beantworten können, kann Hillermann-Finanz Ihren Umschuldungswunsch trotz Abgabe der eidesstattlichen Versicherung generell prüfen.
 

Hintergrund:
Die eidesstattliche Versicherung ist der frühere Offenbarungseid.
Auf Antrag des Gläubigers (meistens Bank) bei dem Gerichtsvollzieher, müssen Sie die eidesstattliche Versicherung abgeben.

Dies ist ein Formular, bestehend aus mehreren Seiten.

In diesem Formular (Vermögensverzeichnis) müssen Sie wahrheitsgemäß Ihre korrekten Daten und Ihre Angaben von Eides Statt angeben.

Durch die eidesstattlicher Versicherung müssen Sie Ihre gesamte Vermögenssituation offen legen. 

Dadurch erfahren die Gläubiger beispielsweise wo Sie aktuell arbeiten, und auch wo Sie weitere Nebenjobs haben.

Ebenso erfahren die Gläubiger bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ob es weitere Vermögenswerte von Ihnen gibt (Tagesgeld, Bausparvertrag, Immobilien, Depot, VL-Anlagen...)
Wenn Sie die eidesstattliche Versicherung nicht abgeben, kann auf Antrag gegen Sie ein Haftbefehl erlassen werden.

 

Kein strafrechtlicher Haftbefehl, sondern ein zivilrechtlicher Haftbefehl.

Auf Antrag des Gläubigers hin könnten Sie sogar in Haft genommen werden, solange bis Sie eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.

Maximal jedoch 6 Monate.

Nach Abgabe der eidesstattliche Versicherung werden Sie dann auch in das Schuldnerverzeichnis eingetragen.

Auch wenn Sie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verweigern wird dies im Schuldnerverzeichnis vermerkt.

Die Löschung im Schuldnerverzeichnis erfolgt in der Regel nach 3 Jahren. 

Oder vorher, wenn die entsprechende Schuld bezahlt ist auf Antrag hin.
 

Was kann Hillermann-Finanz hier für Sie tun? 

- Einsichtnahme mittels einer Auskunftsvollmacht von Ihnen in das Schuldnerverzeichnis

- Telefonate/Schriftwechsel mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher um die entsprechenden Schreiben des betreibenden Gläubigers zu besorgen (DR II)
- Prüfung des gesamten Sachverhaltes hinsichtlich einer Gesamtumschuldung all Ihrer Verbindlichkeiten.

 

Hillermann-Finanz hat nachweislich Kunden mittels einer Umschuldung geholfen, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, eine eigengenützte Immobilie und ein gekündigtes Baufinanzierungsdarlehen haben.
 

Der gesamte Prüfungsvorgang, (Telefonate Gläubiger, Gerichtsvollzieher, Einsichtnahme Schuldnerverzeichnis, usw.) ist für Sie kostenfrei.

 

Termine sind jederzeit möglich, auch am Wochenende. Wir helfen Ihnen deutschlandweit!

Email: info@hillermann-finanz.de 
Handy: 0152/53728220 - Gerne auch Whatsapp

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