Sicherungshypothek

Eine Sicherungshypothek ist eine Form der Hypothek. Die Sicherungshypothek wird in Ihrem Grundbuch in Abteilung III eingetragen.

Hierbei ist die Grundlage der Sicherungshypothek eine Forderung des Gläubigers. Der Gläubiger (beispielsweise hier eine Baufirma) hat eine Forderung an Sie.

Sie zahlen die Forderung gegenüber der Baufirma nicht aus egal welchen Gründen. Aktueller Fall hier dass der Kunde gegenüber der Baufirma behauptet es wurden nicht alle Baumaterialien geliefert. 

Die Baufirma ist anderer Meinung, es kommt zum Streit.
Damit die Baufirma seine Forderung Ihnen gegenüber geltend machen kann wird die Sicherungshypothek in Ihrem Grundbuch als sogenannte Buchhypothek eingetragen.
Sicherungshypothek sowie Grundschulden werden heutzutage als Buchgrundschulden oder Buchhypotheken eingetragen. 
Im Gegensatz zu früher wo es auch Bei Grundschulden noch Briefgrundschuldeinträge gab.

Eine Sicherungshypothek ist auch nicht übertragbar.

Eine Sicherungshypothek muss immer als eine solche Sicherungshypothek im Grundbuch gekennzeichnet sein. 

Und nicht als normale Grundschuld.

Beispielsweise wird in dem Beispiel der Baufirma in Ihrem Grundbuch in Abteilung III eine Sicherungshypothek über EUR 11.371,13 eingetragen.

Die Sicherungshypothek wird somit wie eine normale Hypothek in Ihrem Grundbuch in Abteilung III eingetragen und dient als Sicherheit für den Gläubiger.

Der Gläubiger (beispielsweise Baufirma aus obigem Beispiel) muss bei Eintragung der Sicherungshypothek den Beweis erbringen dass die Forderung Ihnen gegenüber echt ist.

Die Sicherungshypothek wird bei Zahlung der Forderung üblicherweise gelöscht. Die Sicherungshypothek wird dabei aber im Grundbuch gestrichen (von links unten nach rechts oben). Die Forderungshöhe der Sicherungshypothek, das Datum usw. bleibt aber weiterhin lesbar.

Eine Sicherungshypothek kann natürlich auch nicht gegenüber einer Bank oder Kreditinstitut als Sicherung für ein Darlehen herangezogen werden.

Warum wird überhaupt eine Sicherungshypothek in Ihrem Grundbuch eingetragen?
Die Baufirma (obiges Beispiel) lässt wie gesagt beispielsweise eine Sicherungshypothek über EUR 11.371,13 in Ihrem Grundbuch eintragen.
Damit ist in Ihrem Grundbuch ein negativer Eintrag erfolgt welcher gravierende Folgen für Sie haben kann.

Mit der Eintragung der Sicherungshypothek kann die Baufirma eine Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben.

Diese Maßnahme kann dann durchgeführt werden wenn für die Zwangsvollstreckung ein Titel vorliegt.

Haben Sie beispielsweise eine bestehende Baufinanzierung für Ihr Eigenheim und durch unglückliche Umstände einen Eintrag einer Sicherungshypothek, so kann der Gläubiger (Baufirma beispielsweise) hier die Zwangsvollstreckung erwirken.

Ein Eintrag einer Sicherungshypothek bedeutet, dass der Gläubiger erst mal eine Sicherheit seiner Forderung Ihnen gegenüber hat.

Ein Eintrag einer Sicherungshypothek bedeutet aber auch nicht, dass sofort Ihr Haus versteigert, verwertet wird.

Der Mindestwert für eine Eintragung einer Sicherungshypothek beträgt EUR 750.

Selbstverständlich sollten Sie es überhaupt gar nicht zu dem Eintrag einer Sicherungshypothek kommen lassen.

Ist es passiert und es gibt eine Sicherungshypothek gegen Sie, dann handeln Sie sofort!
Es gibt nach dem Eintrag der Sicherungshypothek kein zurück mehr!

Bitte schauen Sie nach vorne und prüfen Ihrerseits ob schnell eine Zahlung der Forderung der Sicherungshypothek möglich ist.

Denn mit einer eingetragenen Sicherungshypothek im Grundbuch haben Sie bei eventuellen Verhandlungen über Baufinanzierungskonditionen mit Ihrer Hausbank weniger gute Karten.

Egal ob die Sicherungshypothek noch eingetragen aktiv oder gelöscht, bzw. gestrichen ist.

Kann eine eine eingetragene Sicherungshypothek auch gelöscht werden sodaß man diese überhaupt nicht mehr im Grundbuch sieht?

Ja! Es gibt eine Möglichkeit bei einer Immobilie ab 2 Wohnungen sodaß die Sicherungshypothek aus dem Grundbuch ausgetragen wird.

Dann sieht man im Grundbuch keine Sicherungshypothek mehr.

Wie das geht?
Wir helfen Ihnen schnell weiter!

Hillermann-Finanz hat umfangreiche Erfahrung in der Umschuldung von gekündigten Baudarlehen, rückständigen Darlehen oder auch bei einer Zahlung einer Sicherungshypothek.

Termine sind jederzeit möglich, auch am Wochenende. Wir helfen Ihnen deutschlandweit!

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