Baufinanzierung für Grenzgänger

Sind Sie Grenzgänger ist auch dann eine Baufinanzierung für Sie immer noch prüfbar. 

Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Wohnort Deutschland - Arbeiten im benachbarten Ausland (Auch Schweiz)
Wohnort im benachbarten Ausland (Auch Schweiz) - Arbeiten Deutschland 
Wohnort im benachbareten Ausland (Auch Schweiz) - Arbeiten im benachbarten Ausland (Auch Schweiz)

 

Grenzgänger werden bankseitig generell akzeptiert, wenn der Arbeitsort in einem der folgenden Ländern liegt:  
Dänemark, Niederlande, Luxemburg, Belgien, Frankreich, Schweiz und Österreich


Bei Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsplatz im Ausland, gelten folgende Anforderungen an den Gehaltsnachweis:
- die Einkommensnachweise sind zweifelsfrei interpretierbar (d.h. Einkommensnachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen daher qualifiziert übersetzt werden).

- die Ermittlung der Nettoeinkünfte erfolgt analog der deutschen Gesetzgebung. D.h, es müssen Abzüge für Lohn- bzw. Einkommensteuer, Krankenversicherung und Altersvorsorge berücksichtigt werden. 

Wohnen in Österreich - Arbeiten in Deutschland
Eine Baufinanzierung beispielsweise in Österreich können wir gerne für Sie prüfen wenn Ihre Immobilie in Tirol, Salzburger Land, Oberösterreich liegt.

Bei anderen Kantonen kommen Sie gerne auf uns zu.
Für die Baufinanzierung in Österreich ist ein Kauf, Umschuldung, Anschlussfinanzierung, Modernisierung möglich.

Haben Sie in Deutschland eine Immobilie und arbeiten als Grenzgänger in einem benachbarten Land können wir gerne die Baufinanzierung für Sie prüfen.
Hierbei ist auch ein Einkommen aus der Schweiz prüfbar wenn Ihre Immobilie in Deutschland ist.

Es gibt hier auch noch gewisse Besonderheiten:
Wenn Sie Grenzgänger sind und in der Schweiz arbeiten und möchten eine Immobilie in Deutschland finanzieren, ist auch ein Darlehen in CHF Schweizer Franken möglich.
Sind Sie Grenzgänger, arbeiten in der Schweiz, bekommen ein Einkommen in CHF, ist auch eine Anschlussfinanzierung, Kapitalbeschaffung, Umschuldung für Ihre Bestandsimmobilie in Deutschland möglich.


Wohnen in der Schweiz - Einkommen in der Schweiz:
Wenn Sie in der Schweiz wohnen und dort Ihr Einkommen erzielen und dort auch versteuern ist auch dann eine Finanzierung einer Immobilie in Deutschland möglich.
Benötigte Unterlagen:

•          letzten 2 Steuererklärungen- und Bescheide
•          Jahreslohnausweis (vom Schweizer Arbeitgeber) 
•          Kanton-/Bundessteuerausweis
•          Meldebestätigung / Wohnsitzbescheinigung
•          Nachweis der privaten Krankenversicherung
•          Pensionskassenausweis und AHV-Hochrechnung


Wohnort Deutschland - Arbeitsplatz Schweiz:
Wenn Sie in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten beziehen Sie Ihr Gehalt in CHF Schweizer Franken.
Auch dann ist eine Baufinanzierung einer Immobilie in Deutschland prüfbar.
Benötigte Unterlagen:

•          letzten 2 Steuererklärungen- und Bescheide
•          Jahreslohnausweis (vom Schweizer Arbeitgeber) 
•          Steuervorauszahlungsbescheid
•          Nachweis der privaten Krankenversicherung
•          Pensionskassenausweis und AHV-Hochrechnung

Sie sehen, es gibt bankseitig immer noch einige Möglichkeiten.
Egal ob Sie in Deutschland wohnen und im benachbarten Land arbeiten.
Oder im benachbarten Land wohnen und in Deutschland arbeiten, oder im benachbarten Land wohnen und dort arbeiten.

Kommen Sie gerne auf uns zu.

Termine sind jederzeit möglich, auch am Wochenende. Wir helfen Ihnen deutschlandweit!

Email: info@hillermann-finanz.de 
Festnetz: 07152 / 2003001

Handy: 0152 / 53728220 

Kontakt

Hillermann-Finanz
Inhaber Vinzenz Hillermann
Hinter der Kelter 3
71229 Leonberg-Höfingen
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