Das EU Parlament beschloss dass Immobilieneigentümer ihre Immobilien energetisch sanieren sollen.
Ab 2024 dürfen keine Öl und Gasheizungen mehr verbaut werden.
Die Pflicht zur Sanierung besteht wenn die Immobilie vor dem 01.02.2002 gebaut, gekauft oder geerbt wurde.
Eine energetische Sanierung ist auch bei geringem Einkommen möglich!
Sie haben eine eigene Immobilie?
Ihre Immobilie ist weitgehend lastenfrei oder im Idealfall sogar komplett schuldenfrei?
Sie möchten bei Ihrer Immobilie eine energetische Sanierung mit geringem Einkommen umsetzen?
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert und schnell sodaß Sie eine energetische Sanierung auch bei geringem Einkommen, wenig Rente oder Gehalt umsetzen können.
Folgende Maßnahmen sind bei einer energetischen Sanierung mit geringem Einkommen unter anderem möglich:
- Wärmedämmung, Außenwände, Dachdämmung, Dämmung der Kellerdecke, Austausch alter Fenster, Einbau neue Lüftungsanlagen, neue Heizung.
Hierbei muss die neue Heizung ab 01.01.2024 möglichst zu 65% mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Gerne können auch weitere Modernisierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie geprüft werden im Rahmen der energetischen Sanierung bei geringem Einkommen.
Grundsätzlich müssen im weiteren Immobilien mit der Energieeffizienzklasse G und F nach aktuellem Stand bis 2030 durch energetische Sanierung auch bei geringem Einkommen auf den Stand der Klasse E
gebracht werden.
Ab 2033 sollte dann die Energieeffizienzklasse D durch eine energetische Sanierung auch bei geringem Einkommen erreicht werden.
Wenn Sie wenig Einkommen, wenig Gehalt, eine geringe Rente und Angst vor den Kosten haben so rufen Sie uns einfach unkompliziert an oder schreiben uns eine kurze Email bzw. nehmen Kontakt über das
Kontaktformular auf.
Wir helfen Ihnen bei der energetischen Sanierung bei geringem Einkommen gerne weiter.
Termine sind jederzeit möglich, auch am Wochenende. Wir
helfen Ihnen deutschlandweit!
Email: info@hillermann-finanz.de
Handy: 0152/53728220 - Gerne auch Whatsapp