Sie sind stolzer Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie? Oder verfügen Sie über eine
unbelastete Mietimmobilie als rentable Kapitalanlage?
Durch die Nutzung dieser Vermögenswerte können Sie bei entsprechender Bonität ein freies Darlehen aufnehmen. Dieser Prozess der Finanzierung ist als Kapitalbeschaffung bekannt.
Sie müssen niemandem Rechenschaft darüber ablegen, wie Sie die aufgenommenen Mittel
verwenden. Die Bank verlangt keinen Nachweis über die Verwendung für die Kapitalbeschaffung.
Wichtige Details:
Eine Kapitalbeschaffung ist bei Immobilien ohne bestehende Belastungen möglich.
Die Kapitalbeschaffung gilt sowohl für selbstgenutzte als auch für vermietete Immobilien
(Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Mehrfamilienhäuser).
Der Mindestbetrag für eine Kapitalbeschaffung beträgt EUR
50.000.
Sie können Zinsbindungen von 5, 10, 15 und 20 Jahren wählen.
Das Darlehen für die Kapitalbeschaffung wird zu 100% ausgezahlt.
Direkttilgung von bis zu 10% jährlich ist möglich.
Zusätzliche Sonderzahlungen sind optional möglich.
Es gibt keine Altersbeschränkungen für die Kapitalbeschaffung.
Das bedeutet, dass selbst ein 70-jähriger Rentner mit nachweisbarem Renteneinkommen eine
Kapitalbeschaffung für seine eigene Immobilie anstreben kann. Eine saubere SCHUFA-Akte ist jedoch unerlässlich.
Für die Kapitalbeschaffung wird eine Grundschuld in Höhe des Darlehensbetrags im Grundbuch
eingetragen. Die Darlehenssumme für die Kapitalbeschaffung kann bis zu 85% des Immobilienverkehrswerts betragen.
Hier ein Beispiel:
Wenn der Verkehrswert Ihrer Immobilie EUR 400.000 beträgt, ermöglicht eine
Kapitalbeschaffung eine freie Verfügung von bis zu EUR 340.000.
Die Abwicklung erfolgt zügig, mit einer Bearbeitungszeit von nur wenigen
Tagen.
Diese Art der Kapitalbeschaffung ist sowohl für selbstgenutzte Immobilien als auch für Kapitalanlagen geeignet.
Termine sind jederzeit möglich, auch am Wochenende. Wir helfen Ihnen deutschlandweit!
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