Sie besitzen eine
eigengenützte Immobilie?
Oder Ihnen gehört eine lastenfreie vermietete Immobilie als Kapitalanlage?
Sie können mit diesen Sicherheiten ein Darlehen zur freien Verfügung bei entsprechender Bonität aufnehmen.
Diese Art der Finanzierungsaufnahme ist eine Kapitalbeschaffung.
Niemandem müssen Sie für die Kapitalbeschaffung über die Verwendung des Darlehens Rechenschaft ablegen.
Für die Kapitalbeschaffung wird aus Sicht der Bank kein Verwendungsnachweis angefordert.
Eckdaten:
Eine Kapitalbeschaffung ist bei einer lastenfreien Immobilie möglich.
Die Kapitalbeschaffung ist bei einer eigengenützten oder vermieteten Immobilie möglich (ETW, EFH, DHH, MFH).
Die Mindestdarlehenssumme
für eine Kapitalbeschaffung beträgt EUR 50.000.
Sollzinsbindungen sind von 5, 10, 15 und 20 Jahren möglich.
Das Darlehen für die Kapitalbeschaffung wird zu 100% ausgezahlt.
Es ist eine Direkttilgung bis 10% p.a. möglich.
Sondertilgung optional möglich für die Kapitalbeschaffung.
Es gibt für die Kapitalbeschaffung keinerlei Altersbeschränkung.
Bedeutet:
Auch ein 70jähriger Rentner kann mit einem nachweisbaren Renteneinkommen eine Kapitalbeschaffung seiner eigenen Immobilie anstreben.
Eine saubere SCHUFA ist zwingend notwendig.
Es wird eine Grundschuld in
Darlehenshöhe im Grundbuch eingetragen.
Die Darlehenshöhe für die Kapitalbeschaffung ist bis zu 85% des Verkehrswertes der Immobilie möglich.
Beispiel:
Der Verkehrswert der Immobilie beträgt EUR 400.000.
Dann ist eine Kapitalbeschaffung zur freien Verfügung bis zu EUR 340.000 möglich.
Schnelle Abwicklung!
Bearbeitungszeit innerhalb kürzester Tage.
Die Kapitalbeschaffung ist für eigengenützte Immobilien und Kapitalanlagen möglich!
Termine sind jederzeit möglich, auch am Wochenende. Wir helfen Ihnen deutschlandweit!
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Handy: 0152/53728220 - Gerne auch Whatsapp