Umschuldung BGB 489

Ist eine vorzeitige Kündigung von Darlehen innerhalb einer Sollzinsbindung möglich?

Ja, allerdings hängt dies von der Dauer der Sollzinsbindung ab.

 

Gemäß § 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat der Darlehensnehmer die Möglichkeit, ein Darlehen nach Ablauf von 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zu kündigen.

 

Hierbei ist das Datum der Vollauszahlung maßgeblich.

 

Bei einer vorzeitigen Rückzahlung entfällt die Notwendigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung.

 

Ein Darlehen mit beispielsweise einer Sollzinsbindung von 5 oder 8 Jahren kann jedoch vorzeitig nicht abgelöst werden.

 

Hingegen kann ein Darlehen mit einer Sollzinsbindung von 15, 20 oder 30 Jahren immer nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten ab dem Datum der Vollauszahlung zurückgezahlt werden.

 

Beispiel 1:

Angenommen, am 15.05.2016 wurde eine Darlehensgenehmigung erteilt. Herr Max Mustermann erwirbt am 01.06.2016 eine Immobilie und finanziert den Kauf über EUR 100.000 mit einer Sollzinsbindung von 15 Jahren.

Die normale Sollzinsbindung des Darlehens läuft bis zum 15.05.2031. Die Auszahlung an den Verkäufer erfolgt am 01.07.2016.

Gemäß BGB § 489 kann Herr Max Mustermann das Darlehen nun vorzeitig zum 01.01.2027 umschulden. Dies ergibt sich aus dem Datum der Vollauszahlung am 01.07.2016 plus 10 Jahre und 6 Monate Kündigungsfrist.

 

Beispiel 2:

Angenommen, wiederum am 15.05.2016 wurde eine Darlehensgenehmigung erteilt. Herr Max Mustermann erwirbt am 01.06.2016 einen Neubau von einem Bauträger, ebenfalls für EUR 100.000. Die Zahlungen erfolgen in Raten an den Bauträger.

Er finanziert den Kauf mit einer Sollzinsbindung von 20 Jahren. Die normale Sollzinsbindung des Darlehens läuft bis zum 15.05.2036. Die erste Rate wurde beispielsweise am 15.07.2016 überwiesen, die letzte Rate des Darlehens über EUR 100.000 am 08.10.2016.

Gemäß BGB § 489 kann Herr Max Mustermann das Darlehen nun vorzeitig zum 08.04.2027 umschulden. Dies ergibt sich aus dem Datum der letzten Vollauszahlung am 08.10.2016 plus 10 Jahre und 6 Monate Kündigungsfrist.

 

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