Befristete Aufenthaltserlaubnis - Blaue Karte EU - Blue Card

Ist eine Baufinanzierung mit befristeter Aufenthaltserlaubnis für Ihre Immobilie möglich?
Ist eine Baufinanzierung mit Blaue Karte EU möglich um Ihren Wunschtraum zu erfüllen?
Ist eine Baufinanzierung mit Blue Card EU darstellbar für Ihr Eigenheim?

 

Eindeutige Antwort: Ja!
 

Mit einer Blue Card EU, Blaue Karte EU oder mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis können Sie bei entsprechendem Einkommen in Deutschland eine Immobilie kaufen oder auch einen Neubau erstellen.

Baufinanzieurng mit befristeter Aufenthaltserlaubnis, Baufinanzierung mit Blauer Karte EU oder Baufinanzierung mit Blue Card EU -  Hierzu gibt es unter anderem folgende Voraussetzungen:

 

- Sie sind Angestellter oder Arbeiter seit mindestens 3 Monaten und können drei Gehaltsabrechnungen vorlegen.
 

- Sie haben entweder ein normales Angestelltenverhältnis, es ist zeitlich befristet oder Sie sind noch in der Probezeit.
 

Eine Baufinanzierung mit befristeter Aufenthaltserlaubnis, Blue Card EU oder Blaue Karte EU erhalten Sie bei Hillermann-Finanz zu aktuellen Top Baufinanzierungskonditionen.

 

Eine Baufinanzierung ist bis 100% vom Verkehrswert der Immobilie (Kaufpreis gebrauchte Immobilie oder Neubau Herstellungskosten) möglich.
Bei einem Kauf Ihrer Immobilie sollten Sie mindestens die Kaufpreisnebenkosten für Makler, Grunderwerbsteuer, Notar in Form von Eigenkapital haben.

Eine Baufinanzierung mit befristeter Aufenthaltserlaubnis, Baufinanzierung mit Blue Card EU oder Baufinanzierung mit Blauer Karte EU erhalten Sie auch nur mit sauberer SCHUFA.
Haben Sie eine negative SCHUFA sprechen Sie uns trotzdem an.


Der Wunsch nach einer eigenen Immobilie ist somit bereits möglich wenn Sie erst 3 Monate bei Ihrem Arbeitgeber in Deutschland arbeiten!

Somit ist eine Baufinanzierung auch möglich wenn Sie noch in der Probezeit bei Ihrem Arbeitgeber sind.
Oder es existiert ein befristeter Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber.

 

Gerne hilft Ihnen Hillermann-Finanz deutschlandweit um Ihnen mit einer kostenloser Prüfung Ihres Darlehenswunsches für Ihre Baufinanzierung mit befristeter Aufenthaltserlaubnis, Baufinanzierung mit Blue Card EU oder Baufinanzierung mit Blauer Karte EU.

Aktuell ist bei einer Blue Card eine Baufinanzierung bis 100% vom von der Bank ermittelten Beleihungswert möglich.

Für eine vermietete Immobilie ist bei einer Blue Card eine Baufinanzierung bis 100% vom von der Bank ermittelten Beleihungswert möglich.

Bei einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ist aktuell eine Baufinanzierung für eine eigengenutzte Immobilie bis 100% vom von der Bank ermittelten Beleihungswert möglich.

Dreh- und Angelpunkt ist die Einwertung Ihrer Immobilie durch die Bank. Der Kaufpreis Ihre Wunschimmobilie muss auch bankseitig durch die Objekteinwertung bestätigt werden.

Dann ist auch eine Finanzierung bis 100% vom Kaufpreis Ihrer Wunschimmobilie prüfbar.

Termine sind jederzeit möglich, auch am Wochenende. Wir helfen Ihnen deutschlandweit!

Email: info@hillermann-finanz.de 
Festnetz: 07152 / 2003001

Handy: 0152 / 53728220 

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