Das Schicksal hat Sie hart getroffen und Ihre Immobilie ist von einer kommenden Zwangsversteigerung bedroht?
Ihre Hausbank hilft Ihnen leider nicht
weiter und hat Sie aufgegeben?
Sie sind zwischenzeitlich in der
Mahn-Vollstreckungsabteilung der Hausbank und werden dort als ein Fall von vielen behandelt?
Wie können Sie nun eine Umschuldung der Zwangsversteigerung umsetzen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie
Sie Ihre Immobilie retten und eine Umschuldung der Zwangsversteigerung vollziehen können.
a) Zwangsversteigerung abwenden durch Umschuldung Zwangsversteigerung
b) Zwangsversteigerung abwenden durch Terminverlegung
c) Zwangsversteigerung abwenden durch
Verkauf mit späterem Rückkauf
Bei einem Verkauf der Immobilie vor der
Zwangsversteigerung können Sie die Zwangsversteigerung abwenden. Dann ist eine Umschuldung der Zwangsversteigerung jedoch nicht mehr möglich da ja nicht mehr notwendig.
Eine Umschuldung einer drohenden Zwangsversteigerung geschieht am besten schnellstens, sobald bei Ihnen Zahlungsprobleme auftauchen.
Im Grundbuch sieht ein potentieller Käufer jedoch schon den Zwangsversteigerungsvermerk.
In der Regel finanzieren die "normalen" Banken hier nur sehr widerwillig oder gar nicht mehr.
Grund ist eben die drohende Zwangsversteigerung welchen man durch den Grundbucheintrag in Abteilung II sieht.
Bei einer Terminverlegung können Sie
ebenfalls die Zwangsversteigerung abwenden.
Hierbei sollten aber geeignete Rechtsanwälte mit im Spiel sein die Ihnen entsprechend helfen können. Danach können Sie schnell die Umschuldung der Zwangsversteigerung prüfen lassen. Oder alternativ
Ihre Immobilie verkaufen und wieder zurückmieten.
Hillermann-Finanz führt keine Rechtsberatung durch hat jedoch umfangreiche langjährige positive Erfahrung in der Umschuldung der Zwangsversteigerung.
Durch Umschuldung der
Zwangsversteigerung können Sie diese abwenden und haben danach wieder ruhige Nächte.
Ihr Ziel ist klar formuliert:
"Sie möchten weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen bleiben!"
Die Prüfung der Umschuldung der
Zwangsversteigerung ist für Sie kostenfrei.
Hierbei werden im Vorfeld der Umschuldung der Zwangsversteigerung für Sie alle Kosten übernommen die bei der Prüfung anfallen:
- Kosten für SCHUFA Bonitätsauskunft
- Kosten für Besorgung Gerichtliches Gutachten
- Kosten um alle Gläubiger anzuschreiben (Banken, Gerichtsvollzieher, Gläubiger...)
- Kosten um einen aktuellen Grundbuchauszug zu besorgen
- Kosten um Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis zu besorgen
Falls nach Prüfung die Umschuldung der
Zwangsversteigerung aus irgend einem Grund nicht möglich ist bleibt es dabei. Alle Ausgaben (SCHUFA Auskunft usw.) werden von Hillermann-Finanz vollständig übernommen.
Sie erhalten im Falle eines Scheiterns der Umschuldung der Zwangsversteigerung auch dann keine Rechnung von Hillermann-Finanz.
Wir verfügen über ein umfangreiches Netzwerk von Bankpartnern, Investoren.
Bitte zögern Sie nicht auf uns zuzukommen.
Auch bei Selbständigen wird gerne geprüft ob
Sie die Zwangsversteigerung umschulden können.
Termine sind jederzeit möglich, auch am Wochenende. Wir helfen Ihnen deutschlandweit!
Email:
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