Zwangsversteigerung umschulden

Wie kann die Zwangsversteigerung abgewendet werden damit Sie keine schlaflosen Nächte mehr haben? Wie können Sie die drohende Zwangsversteigerung umschulden?

Die Bank möchte bei einer Zwangsversteigerung in Ihr Vermögen, Immobilie vollstrecken und das ausgezahlte Darlehen wieder zurückerhalten.

Sie als Darlehensnehmer, bzw. der Grundstückseigentümer möchten die drohende Zwangsversteigerung abwenden und fragen sich natürlich wie Sie die Zwangsversteigerung umschulden können.

- Sie haben ein gekündigtes Darlehen?
- Im Grundbuch steht eine Sicherungshypothek oder ein Zwangsversteigerungsvermerk?     
- Gibt es eventuell schon einen Zwangsversteigerungstermin?  

Bei entsprechendem Einkommen von Ihnen können Sie Ihre Zwangsversteigerung umschulden. Sie können Ihre Zwangsversteigerung umschulden bis zum Verkehrswert/Beleihungswert der Immobilie.
Darüber hinaus ist es in Ausnahmefällen auch möglich dass Sie Ihre Zwangsversteigerung umschulden über den Verkehrswert/Beleihungswert der Immobilie hinaus. 

Dies bedeutet, dass man bis zu EUR 30.000 Blankoanteil zusätzlich zu dem festgestellten Verkehrswert/Beleihungswert Ihre Zwangsversteigerung umschulden kann.

Beispiel:
Der Verkehrswert des gerichtlichen Gutachtens beträgt EUR 100.000.
Dann könnte man hier im Rahmen einer Zwangsversteigerung bis zu EUR 130.000 umschulden.

 

In der Regel beantragt die finanzierende Bank bei einem gekündigten Darlehen die Zwangsversteigerung.
Damit verbunden ist auch ein negativer Eintrag in Ihrer SCHUFA.
Der negative Eintrag in der SCHUFA und die nicht anstandslose Zahlungsmoral verhindert in der Regel dass Sie mit Ihrer Hausbank die Zwangsversteigerung umschulden können.

Trotz negativer SCHUFA ist es allerdings möglich Ihr gekündigtes Darlehen mit einem anderen Bankpartner zu finanzieren und somit kann man dann Ihre Zwangsversteigerung umschulden.

Um Ihre Zwangsversteigerung umschulden zu können ist es wichtig dass Sie sich schnell melden.

Die Zwangsversteigerung kann erfahrungsgemäß viel wahrscheinlicher abgewendet werden wenn der Termin für die Zwangsversteigerung erst in 2 Monaten als schon in 2 Wochen stattfindet. 

Das Einkommen kann aus abhängigen Beschäftigungsverhältnissen (Arbeiter, Angestellter), oder auch aus Renten und Pensionen berücksichtigt werden. 
Auch bei Selbständigen wird gerne geprüft ob Sie die Zwangsversteigerung umschulden können.

Was können Sie tun?
Sie können gerne im Vorfeld eine SCHUFA Bonitätsauskunft über sich selbst anfordern. 
Wissen Sie nicht wie Sie eine SCHUFA Bonitätsauskunft anfordern kommen Sie bitte einfach auf uns zu.

Nach einem ersten Gespräch mit Ihnen kann Hillermann-Finanz auch die Kosten für eine SCHUFA Bonitätsauskunft vollständig übernehmen damit Sie in der Folge schnell die Zwangsversteigerung umschulden können.

Hillermann-Finanz schreibt für Sie gerne auch sämtliche Gläubiger (Gerichtsvollzieher, Banken, Inkassofirmen) auf eigene Kosten an. 
Ebenso werden auch auf eigene Kosten Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis eingeholt.
Die komplette Finanzierungsprüfung ist für Sie kostenfrei sodaß Sie schnell die drohende Zwangsversteigerung umschulden können.
 

Termine sind jederzeit möglich, auch am Wochenende. Wir helfen Ihnen deutschlandweit!

Email: info@hillermann-finanz.de 
Festnetz: 07152 / 2003001

Handy: 0152 / 53728220 

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