Die Immobilienrettung bietet Lösungen für eine breite Palette von Immobilien, sei es Wohnimmobilien wie Eigentumswohnungen und Häuser oder Gewerbeobjekte.
Seit der Einführung der Bankenregulierung im Jahr 2007 kündigen Banken Immobiliendarlehen bereits nach wenigen Raten Rückstand. Auf diese Weise wird vermieden, dass die Bankbilanz belastet wird.
Der Beginn dieses Prozesses setzt eine Abwärtsspirale in Gang. Meldungen an Schufa und Creditreform erfolgen. Eine Sicherungshypothek wird in Abteilung II Ihres Grundbuchs eingetragen. Sie sehen sich eingeschränkt in Ihren Handlungsmöglichkeiten. Die Aussicht auf einen neuen Kredit schwindet. Der Bankberater wechselt, die Kommunikation läuft nun über die Rechtsabteilung. Die Zwangsversteigerung wird in die Wege geleitet. Ein Sachverständiger wird beauftragt, um den Wert der Immobilie zu schätzen. Der Versteigerungstermin wird öffentlich bekanntgegeben. Potenzielle Käufer, auf der Suche nach vermeintlichen Schnäppchen, zeigen vor dem Termin Interesse an Ihrer Immobilie. In einem Zeitraum von etwa 30 Minuten wird im Versteigerungstermin das höchste Gebot ermittelt. Bereits am nächsten Tag kann der neue Eigentümer Ihnen den Beschluss zur Räumung vorlegen und mit einer Zwangsräumung drohen.
"Kann man die Zwangsversteigerung abwenden und dennoch Eigentümer des Hauses bleiben?"
Ja, das ist möglich gemäß BGB § 456. Sie behalten die Kontrolle darüber, was mit Ihrem Haus und Ihrer Immobilie geschieht. Wir setzen die Bank unter Druck, die Versteigerung zurückzunehmen, indem Sie Ihre Immobilie an einen Dritten übertragen. Gleichzeitig werden sämtliche ausstehenden Verbindlichkeiten bei der Bank beglichen.
Ihre Immobilie geht nicht verloren!
Sie bleiben der Eigentümer Ihrer Immobilie.
Sie können weiterhin in Ihrem Haus wohnen.
Keine laufenden Zinszahlungen für Sie.
Keine monatlichen Mietkosten.
Keine Tilgungsraten.
Der Vermerk der Zwangsversteigerung wird entfernt.
Sie erhalten die Möglichkeit, Ihre finanzielle Situation neu zu ordnen.
Wertvolle Zeit wird für Sie gewonnen.
Ihr Ansehen bleibt intakt.
Eine Perspektive ergibt sich erneut.
Sie behalten das Recht, jederzeit wieder Eigentümer Ihrer Immobilie zu werden. Dies wird durch einen notariellen Vertrag festgehalten und im Grundbuch verankert.
Es gibt keine versteckten Kosten oder laufenden Gebühren.
Die Kosten für den Rückkauf sind im Kaufvertrag im Abschnitt "Rückkaufsoption" detailliert aufgeführt.
Die Beratung ist für Sie absolut kostenfrei.
Termine sind jederzeit möglich, auch am Wochenende. Wir helfen Ihnen deutschlandweit!
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