Häufige Fragen

Für wen eignet sich der Immobilien-Teilverkauf
Wenn Sie Privateigentümer einer selbstgenutzten, vermieteten oder teilweise gewerblich genutzten Immobilie im Wert von mindestens EUR 200.000 sind und gerne finanziell von Ihrer Immobilie profitieren möchten, bietet sich für Sie ein Teilverkauf an. Sie bleiben weiterhin Mehrheitseigentümer Ihrer Immobilie und können unabhängige Entscheidungen treffen.

Wie funktioniert der Immobilien-Teilverkauf
Der Teilverkauf besteht aus mehreren Schritten. Zunächst können Sie online oder telefonisch ein erstes kostenloses unverbindliches Angebot anfordern. Dafür müssen Sie nur einige Fragen zu Ihrer Immobilie benantworten und können sich bei Unklarheiten jederzeit an die Hillermann-Finanz wenden.
Nach wenigen Tagen erhalten Sie dann das unverbindliche Angebot. Darin erfahren Sie mehr über die erste Wertindikation Ihrer Immobilie sowie die mögliche Höhe Ihrer Sofortauszahlung.
Anschließend können Sie online oder telefonisch einen Termin zur Besichtigung Ihrer Immobilie vereinbaren. Ihre Immobilie wird vor Ort von einem unabhängigen zertifizierten Gutachter bewertet. Auf Basis dieser Schätzung unterbreitet man Ihnen ein finales Angebot.
Wenn Sie sich für die Immobilienpartnerschaft entscheiden vereinbart man einen Termin mit Ihnen bei einem Notar in Ihrem Einzugsgebiet, der in den nächsten ein bis zwei Wochen stattfindet.
Nach der notariellen Übertragung ordnet man sofort die Überweisung der Auszahlung an die innerhalb von wenigen Tagen auf Ihrem Konto eingeht.

Bei welchen Objekten kann man einen Teilverkauf umsetzen?

Folgende Objekte können nun abgewickelt werden:

 

1. Vermietete Objekte (Ein-, Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Wohnung) *
2. GewerbeImmobilien (bis zu 33% Gewerbeanteil) ** 
3. Selbstgenutzte Immobilien

* Mietvertrag: Der Mietvertrag muss der ortsüblichen Vergleichsmiete entsprechen. Man prüft den Mietvertrag, welcher zwingend vorgelegt werden muss. Ausnahme für die Vergleichsmiete, ist die Vermietung an direkte Familienangehörige, hier kann die Miete 66% der Vergleichsmiete entsprechen. Ansonsten bestehen die gleichen Vorgaben wie beim „klassischen“ Immobilienteilverkauf.

(Bei Mehrfamilienhäusern ist es zwingend notwendig, dass die Wohneinheiten nach WEEG geteilt sind und für jede Wohnung ein eigenes Grundbuch besteht. Dann können wir für jede Wohneinheit einen separaten Teilverkauf anbieten.)

** Dabei sind die 33% die absolute Obergrenze und es wird nach einer Einzelfallentscheidung gehandelt.


Wieviel von meiner Immobilie kann ich verkaufen?
Damit Sie die Vorteile eines Teilverkaufs genießen können und nach dem Verkauf noch Mehrheitseigentümer sind können Sie maximal 50% Ihrer Immobilie verkaufen.

Gibt es einen Mindestwert den eine Immobilie für den Teilverkauf haben muss?
Ihre Immobilie muss für einen Teilverkauf mindestens EUR 200.000 wert sein.

Ist ein Teilverkauf möglich, wenn noch eine Restschuld auf der Immobilie lastet?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Die Summe aus Restschuld und den verkauften Anteil darf jedoch 50% des Immobilienwertes zum Zeitpunkt des Teilverkaufs nicht überschreiten.

Wie lange dauert es vom Angebot bis zur Auszahlung?
Man ist, wie auch Sie, an einer möglichst schnellen Abwicklung des Teilverkaufsprozesses interessiert. Im Normalfall sollte die Auszahlung spätestens 12 Wochen nach dem ersten Angebot auf Ihrem Konto eingehen.

Geschieht die Wertermittlung unabhängig?
Man beauftragt unabhängige zertifizierte Gutachter für die Bewertung Ihrer Immobilie sodaß Sie genau das Angebot erhalten das Ihnen zusteht.

Sind die Gutachter ortskundig?
Man arbeitet ausschließlich mit Gutachter-Unternehmen zusammen, welche bundesweit Gutachter mit guten regionalen Ortskenntnissen beschäftigt haben. Das heißt der Gutachter der zu Ihrem Ortstermin kommt kennt die örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten und verfügt über eine entsprechende Marktkenntnis in der Region.

Muss ich für den Teilverkauf zum Notar?
Ja, man organisiert für Sie einen Termin bei einem Notar in Ihrem Einzugsgebiet. Der Notar stellt als unabhängige dritte Partei für Sie sicher, dass das Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen wird und Sie Ihre Auszahlung erhalten.

Ist der Notar beim Teilverkauf neutral?
Ja. Notare sind laut Bundesnotarverordnung zur Neutralität verpflichtet und müssen beide Parteien unabhängig und unabhängig betreuen.

Bekomme ich den Notarvertrag vorab zugesandt?
Sie bekommen den Vertrag mindestens 14 Tage vor Beurkundung zugeschickt um diesen zu prüfen und sich ausführlich mit ihm zu beschäftigen. Außerdem können Sie jederzeit einen Anwalt hinzuziehen um sich von diesem bezüglich des Vertrages beraten zu lassen.

Kann das Nießbrauchrecht auch auf meinen Lebenspartner eingetragen werden., falls mir etwas passiert?
Das Nießbrauchrecht kan nauf Ihren Wunsch hin auf beide Ehe, bzw. Lebenspartner eingetragen werden.

Kann ich den verkauften Immobilienanteil wieder zurückkaufen?
Ja es besteht jederzeit die Möglichkeit zum Rückkauf.

Gibt es eine Frist ab wann ich den verkauften Anteil meiner Immobilie wieder zurückkaufen kann?
Sie können den verkauften Teil jederzeit wieder zurückkaufen.

Wofür ist mein Nutzungsbeitrag?
Als Kompensation für das Nießbrauchsrecht an dem Miteigentumsanteil erhält man einen vereinbarten Nutzungsbeitrag. Am besten lässt sich der Nutzungsbeitrag mit einer Mietrate auf den erworbenen Immobilienanteil vergleichen. Dafür wird im Vergleich zu anderen Modellen wie beispielsweise die Leibrente bei dem Ankauf der Immobilie kein Abschlag vorgenommen.

Kann ich meine Immobilie nach dem Teilverkauf noch vererben?
Ja natürlich ein von Ihnen festgelegter Ankaufsberechtigter hat im Erbfall die Möglichkeit ein Vorkaufsrecht für den verkauften Miteigentumsanteil auszuüben.

Wie bin ich abgesichert im Falle einer Insolvenz?
Ihr Nießbrauchrecht wird zu Ihrer Absicherung für diesen Fall im Grundbuch eingetragen. Der Inhalt des Nießbrauchs kann nach Vertragsabschluss auch nicht mehr geändert werden. Sie sind somit auch bei einer Insolvenz abgesichert.

Wer kümmert sich um den Gesamtverkauf wenn ich das möchte oder im Todesfall?
Für diesen Fall bietet man das Rundum Sorglos Paket an. Dabei kümmert sich man ganzheitlich um den Gesamtverkauf der Immobilie und die Abwicklung aller Schritte.

Wann endet die Immobilienpartnerschaft?
Die Immobilienpartnerschaft ist an das Nießbrauchsrecht geknüpft und endet grundsätzlich mit dem Ableben oder aber wenn Sie sich aktiv vorher für den Gesamtverkauf oder den Rückkauf entscheiden.

Wie wird sichergestellt dass ich weiterhin über die Immobilie entscheiden kann?
Im Rahmen des Teilverkauf wird eine Miteigentümervereinbarung abgeschlossen und auch notariell beglaubigt mit dem Ziel die gemeinsame Zeit der Immobilienpartnerschaft von Anfang an transparent zu regeln.
Beispielsweise wird Ihnen die ausschließliche Nutzung des Grundbesitzes zugesichert.

Ist eine Vermietung möglich?
Die Vermietung des ganzen Grundbesitzes ist möglich. 
Sie erhalten die ganzen Mieteinnahmen und versteuern auch alle.

Wer trägt die Kosten für die laufende Instandhaltung sowie für Sanierungsmaßnahmen?
Man beteiligt sich bis zu EUR 30.000 an energetisch sinnvollen Sanierungsmaßnahmen.
Sie haben die Kontrolle über Ihre Immobilie und auch für die laufenden Instandhaltungsmaßnahmen verantwortlich.

Wer trägt die Kosten für den Gutachter?
Die Kosten werden übernommen.

Termine sind jederzeit möglich, auch am Wochenende. Wir helfen Ihnen deutschlandweit!

Email: info@hillermann-finanz.de 
Festnetz: 07152 / 2003001

Handy: 0152 / 53728220 

Kontakt

Hillermann-Finanz
Inhaber Vinzenz Hillermann
Hinter der Kelter 3
71229 Leonberg-Höfingen
07152 / 2003001

0152 / 53728220
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www.hillermann-finanz.de

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