Das Schicksal hat Sie hart getroffen und Ihre Immobilie ist von einer kommenden Zwangsversteigerung für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende bedroht?
Ihre Hausbank hilft Ihnen leider nicht weiter und hat Sie aufgegeben?
Sie sind zwischenzeitlich in der Mahn-Vollstreckungsabteilung der Hausbank und werden dort als
ein Fall von vielen behandelt?
Wir können wir Ihnen helfen bei Zwangsversteigerung umschulden für Selbständige, Freiberufler,
Gewerbetreibende?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie Sie Ihre Immobilie retten die Zwangsversteigerung
umschulden für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende vollziehen können.
a) Zwangsversteigerung umschulden für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende durch Ablösung des gekündigten Bankdarlehens
b) Zwangsversteigerung umschulden für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende durch Terminverlegung um Zeit zu gewinnen
c) Zwangsversteigerung umschulden für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende durch
einen Verkauf mit späterer Rückkaufoption
Bei einem Verkauf der Immobilie vor der Zwangsversteigerung für Selbständige, Freiberufler,
Gewerbetreibende können Sie die Zwangsversteigerung abwenden.
Dann ist die Zwangsversteigerung umschulden für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende jedoch nicht mehr notwendig da ja das Objekt verkauft ist.
Eine drohende oder aktive Zwangsversteigerung umschulden für Selbständige, Freiberufler,
Gewerbetreibende geschieht am besten dann, sobald bei Ihnen Zahlungsprobleme auftauchen.
In der Regel finanzieren die "normalen" Banken nur sehr widerwillig oder gar nicht mehr.
Grund ist eben die drohende Zwangsversteigerung für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende welche man durch den Grundbucheintrag in Abteilung II sieht.
Bei einer Terminverlegung können Sie ebenfalls die Zwangsversteigerung für Selbständige,
Freiberufler, Gewerbetreibende abwenden.
Hierbei sollten aber geeignete Rechtsanwälte mit im Spiel sein die Ihnen entsprechend helfen können.
Danach - nach einer Terminverlegung - können Sie eine Zwangsversteigerung umschulden für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende prüfen lassen.
Oder alternativ Ihre Immobilie eventuell an einen Investor verkaufen und wieder
zurückmieten.
Hillermann-Finanz führt keine Rechtsberatung durch hat jedoch umfangreiche langjährige positive Erfahrung in der Umschuldung der Zwangsversteigerung seit vielen Jahren.
Durch die Zwangsversteigerung umschulden für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende
können Sie diese abwenden und haben danach wieder ruhige Nächte.
Ihr Ziel ist klar formuliert:
"Sie möchten weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen bleiben!"
Die Prüfung der Zwangsversteigerung umschulden für Selbständige,
Freiberufler, Gewerbetreibende ist für Sie kostenfrei.
Hierbei werden im Vorfeld Zwangsversteigerung umschulden für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende für Sie alle Kosten übernommen die bei der Prüfung anfallen:
- Kosten für SCHUFA Bonitätsauskunft
- Kosten für Besorgung Gerichtliches Gutachten
- Kosten um alle Gläubiger anzuschreiben (Banken, Gerichtsvollzieher, Gläubiger...)
- Kosten um einen aktuellen Grundbuchauszug zu besorgen
- Kosten um Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis zu besorgen
Falls nach
Prüfung der Zwangsversteigerung umschulden für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende aus irgend
einem Grund nicht möglich ist bleibt es dabei.
Alle Ausgaben (SCHUFA Auskunft usw.) werden von Hillermann-Finanz vollständig
übernommen.
Sie erhalten
im Falle eines Scheiterns der Zwangsversteigerung umschulden für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende auch dann
keine Rechnung von Hillermann-Finanz.
Wir verfügen
über ein umfangreiches Netzwerk von Bankpartnern, Investoren.
Bitte zögern Sie nicht auf uns
zuzukommen!
Termine sind jederzeit möglich, auch am Wochenende. Wir helfen Ihnen deutschlandweit!
Email: info@hillermann-finanz.de
Handy: 0152 / 53728220