Ist eine Baufinanzierung mit Bergschadensverzicht
möglich?
Ja!
Bei Hillermann-Finanz erhalten Sie auch durch den Bankpartner eine Baufinanzierung mit Bergschadensverzicht.
Es kommt jedoch im Einzelfall auf die Details an.
Der Bergschadensverzicht ist ein in Abteilung II des Grundbuches eingetragenes Recht. Damit wird die Zahlung bei einem eventuellen Bergschaden vertraglich ausgeschlossen.
Dieses Recht belastet erstmal vom Grundsatz die Beleihungsprüfung.
Eine Baufinanzierung mit Bergschadensverzicht mit dem Recht in Abteilung II muss bankseitig geprüft werden.
Sinnvoll ist es für die Beleihungsprüfung die Eintragungsbewilligung der Urkunde zu erhalten.
Also wo der Bergschadensverzicht im Grundbuch eingetragen worden ist.
Das kann durch aus viele Jahrzehnte her sein dass das Bergbauunternehmen den Bergschadensverzicht eingetragen hat.
Aufgrund der Bewertung des Rechtes wird man hier versuchen das Recht bankseitig zu bewerten oder einen Abschlag in der Beleihungsprüfung bei der Baufinanzierung mit Bergschadensverzicht
vornehmen.
Es kommt wirklich im Detail darauf was genau geplant ist.
Zwei Beispiele:
A) Haus mit Bergschadensverzicht im Grundbuch wird notariell für EUR 100.000 verkauft.
Käufer hat Eigenkapital nur für die Kaufpreisnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Makler, Notar)
Hier soll die Bank für die Baufinanzierung mit Bergschadensverzicht dann sozusagen ein Darlehen über EUR 100.000 vergeben.
Aufgrund des Bergschadensverzichtes ist davon auszugehen dass eine Baufinanzierung in dieser Konstellation weniger vorkommt.
B) Grundstück wird von Käuferin mit EUR 250.000 bar bezahlt. Darauf soll ein Neubau entstehen.
Die Kundin hier benötigt aufgrund der eigenen Eigenkapitalsituation lediglich ein Darlehen von EUR 200.000 bis EUR 250.000.
Der Bankpartner, Kreditentscheider sagt zu dieser Konstellation dass man gerne diesen Fall bankseitig prüfen lässt.
Denn im Falle eines Zahlungsverzugse wird das Objekt verkauft, versteigert.
Und die Wahrscheinlichkeit ist hier in diesem Beispiel sehr groß dass es einen Käufer gibt und die Bank das Darlehen wieder voll zurückerhält.
Bei Beispiel A) ist es unklar, deswegen wird es bei einer Baufinanzierung mit Bergschadensverzicht keine Höchstbeleihung geben.
Baufinanzierung mit Bergschadensverzicht für Kauf, Neubau, Umschuldung, Modernisierung.
Es kommt einfach darauf an und die Konditionen sind allesamit im "normalen" Bereich.
Termine sind jederzeit möglich, auch am Wochenende. Wir helfen Ihnen deutschlandweit!
Email: info@hillermann-finanz.de
Festnetz: 07152/3830296
Handy:
0152/53728220 - Gerne auch Whatsapp