Schuldnerverzeichnis 

In das Schuldnerverzeichnis werden durch das zuständige Amtsgericht die Schuldner/Kreditnehmer eingetragen.
Die Schuldner/Kreditnehmer haben eine Versicherung von Eides Statt oder haben eine Erklärung über Ihre Vermögensverhältnisse abgegeben.

Oder es wurde gegen den Schuldner/Kreditnehmer die Haft angeordnet bezüglich Erzwingung zur Abgabe der Versicherung. (Thema: Offenbarungseid, Eidestattliche Versicherung).
Das Schuldnerverzeichnis ist öffentlich.   


Jeder der die Auskunft begründet – beispielsweise um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden – kann in das Schuldnerverzeichnis Einsichtnahme nehmen.

Im Schuldnerverzeichniseintrag sehen Sie dann Ihre Eckdaten (Name, Vorname, Wohnort, Geburtsdatum) sowie das Suchergebnis bezüglich Verfahrensnummern.
 

Hintergrund:
In Ihrer SCHUFA-Bonitätsauskunft finden Sie auf den letzten Seiten unter Ihrem Schufa Score von beispielsweise 5% den Hinweis über einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis.
Hinter jedem Eintrag gibt es sogenannte Verfahrensnummern (Beispiel: Verfahrensnummer T3201R0000473xxxx).

Hinter dieser Verfahrensnummer steckt nun in der Regel das Gerichtsvollzieherschreiben, welches Ihnen in der Regel vorliegen sollte (Durch Aushändigung des Gerichtsvollziehers).
Für die Finanzierungsprüfung zur Umschuldung bestehender Kredite bei einer drohenden Zwangsversteigerung, ist die Vorlage aller Gerichtsvollzieherschreiben notwendig.

Haben Sie die Schreiben des Gerichtsvollziehers weggeschmissen und wissen auch nicht mehr welcher Gerichtsvollzieher Ihnen die DR II Schreiben zugestellt hat, dann gibt es die Möglichkeit über die Verfahrensnummern der SCHUFA-Bonitätsauskunft über das Schuldnerverzeichnis den zuständigen Gerichtsvollzieher und die DR II Aktenzeichen zu erhalten.

Liegen diese Daten vor wird Hillermann-Finanz dann kostenfrei für Sie
mittels einer Auskunftsvollmacht auf den Gerichtsvollzieher zugehen um die DR II Schreiben zu verlangen.

Hinter jedem DR II Schreiben gibt es in der Regel eine Forderung eines Gläubigers.
Da nun der Gläubiger bekannt ist (Bank, Inkassobüro...) wird Hillermann-Finanz im weiteren diese Gläubiger anschreiben um die aktuelle Forderung zu verlangen.

Für eine Schuldenzusammenfassung ist es bankseitig sehr wichtig dass alle Forderungen aktuell in Schriftform nachgewiesen werden.

Hillermann-Finanz ist deutschlandweit mit dem Schuldnerverzeichnis verbunden.

Wir übernehmen die Kosten für Sie im Vorfeld einer Finanzierungsprüfung für jede Schuldnerverzeichnisabfrage. 

Termine sind jederzeit möglich, auch am Wochenende. Wir helfen Ihnen deutschlandweit!

Email: info@hillermann-finanz.de 
Festnetz: 07152 / 2003001

Handy: 0152 / 53728220 

 

 

 

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