Umschuldung bei Eidesstattlicher Versicherung

Sind Sie im Besitz einer Immobilie und haben aufgrund einer gekündigten Baufinanzierungsdarlehensvereinbarung eine eidesstattliche Versicherung abgegeben?

Gehören Sie den Berufsgruppen von Angestellten, Arbeitern oder Rentnern an und besitzen eine Immobilie, die Sie selbst nutzen?

Haben Sie die eidesstattliche Versicherung, auch bekannt als früherer Offenbarungseid, abgelegt?

Wenn Sie auf diese Fragen mit "Ja" antworten können, besteht die Möglichkeit, dass Hillermann-Finanz Ihren Wunsch nach Umschuldung trotz der abgegebenen eidesstattlichen Versicherung grundsätzlich prüfen kann.

Hintergrund: Die eidesstattliche Versicherung entspricht dem früheren Offenbarungseid. Auf Antrag des Gläubigers, oft einer Bank, muss die eidesstattliche Versicherung bei einem Gerichtsvollzieher abgelegt werden.

Es handelt sich dabei um ein mehrseitiges Formular.

In diesem Formular, das als Vermögensverzeichnis dient, sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäß Ihre korrekten Informationen anzugeben, einschließlich der eidesstattlichen Erklärung.

Die eidesstattliche Versicherung erfordert, dass Sie Ihre gesamte finanzielle Situation offenlegen. Dies ermöglicht den Gläubigern beispielsweise Einblick in Ihre aktuellen Arbeitsverhältnisse sowie eventuelle Nebenbeschäftigungen.

Zudem erfahren die Gläubiger durch die abgegebene eidesstattliche Versicherung, ob Sie weitere Vermögenswerte besitzen, wie Tagesgeld, Bausparverträge, Immobilien, Depots, VL-Anlagen usw. Falls Sie die eidesstattliche Versicherung nicht ablegen, kann ein Haftbefehl gegen Sie erlassen werden, nicht strafrechtlich, sondern zivilrechtlich.

Auf Antrag des Gläubigers könnten Sie sogar bis zu maximal 6 Monate in Haft genommen werden, bis Sie die eidesstattliche Versicherung abgelegt haben.

Nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung werden Ihre Daten im Schuldnerverzeichnis erfasst.

Auch wenn Sie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verweigern, wird dies im Schuldnerverzeichnis vermerkt.

Die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis erfolgt normalerweise nach 3 Jahren oder vorher, wenn die entsprechende Schuld beglichen wurde und ein Antrag gestellt wird.

Was kann Hillermann-Finanz in Ihrem Fall tun?

Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis mittels einer von Ihnen erteilten Auskunftsvollmacht.

Kommunikation mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher, um die notwendigen Schreiben des betreibenden Gläubigers zu erhalten (DR II).

Prüfung des gesamten Sachverhalts bezüglich einer möglichen Umschuldung Ihrer Gesamtverbindlichkeiten.

Hillermann-Finanz hat bereits nachweislich Kunden unterstützt, die trotz abgegebener eidesstattlicher Versicherung, einer selbstgenutzten Immobilie und einer gekündigten Baufinanzierungsdarlehensvereinbarung eine Umschuldung durchführen wollten.

Der gesamte Prüfungsprozess, inklusive Kommunikation mit Gläubigern und Gerichtsvollziehern sowie Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis, ist für Sie kostenfrei.

Termine sind jederzeit möglich, auch am Wochenende. Wir helfen Ihnen deutschlandweit!

Email: info@hillermann-finanz.de 
Festnetz: 07152 / 2003001

Handy: 0152 / 53728220 

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